Hohes Tempo im Aufsichtsrecht & Meldewesen
Die Anforderungen an Aufsichtsrecht und Meldewesen entwickeln sich mit unverändert hoher Geschwindigkeit weiter. Kaum sind neue gesetzliche Anforderungen zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben in Kraft getreten, zeichnen sich weitere Änderungen und Neuerungen ab. Wir bieten Ihnen daher maßgeschneiderte Lösungen zu den aktuellen Herausforderungen nach Basel IV (insbesondere zu den neuen Standardansätzen oder zum künftigen Floor-Konzept oder dem FRTB) sowie im Kontext der neuen Regelungen nach der CRR II (etwa zu den Auswirkungen bei der Beaufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften und Investment Firms).
Gerne tauschen wir uns mit Ihnen auch über die anstehende MaRisk-Novelle oder die künftigen Anforderungen zur Offenlegung (Säule 3) aus und bieten Ihnen hierzu unsere fachlichen und technischen Lösungen an:
- MaRisk
- IRRBB
- BCBS 239
- SREP
- AnaCredit
- CRD IV/CRR - Basel III
- WpHG/MaComp
- MaBail-in
- Basel IV
- CRR II
- Regulatorische Offenlegung
Aufsichtsrecht & Meldewesen - Unser Leistungsangebot im Überblick
Unser Versprechen - Ihr Mehrwert!
Wir denken und beraten umfassend und aus einer Hand. Regulatorische Themen beherrschen wir sowohl fachlich als auch technisch. So ermöglichen wir Ihnen eine effiziente und zielorientierte Umsetzung neuer Anforderungen. Auf fachlicher Ebene bringen wir immer mehrere Perspektiven ein: neben der unmittelbar relevanten regulatorischen Expertise auch den Input unserer Experten aus dem Accounting, dem Risikomanagement und der Gesamtbanksteuerung. So stellen wir sicher, dass alle möglichen Auswirkungen erkannt und die bestmögliche Lösung für Ihr Haus konzipiert wird.
Gemeinsam mit unserem Partner BSM können wir Sie darüber hinaus schnell und zuverlässig in allen Fragen rund um die relevanten Meldewesen-Fachthemen unterstützen.
Fachlich stark und effizient in der Umsetzung. Dafür stehen wir.
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